Georg W. Busch, geboren am 07.05.1960, ist seit über 15 Jahren anwaltlich tätig. Nachdem er zunächst 5 Jahre in Zusammenarbeit mit einer mittelständischen Rechtsanwalts- und Notariatskanzlei in Münster (NRW) gewirkt hat, machte er sich zu Beginn des Jahres 1996 selbständig und eröffnete eine eigene Kanzlei in der Stadt Münster (Westfalen).
Seit diesem Zeitpunkt vertritt die Kanzlei Busch folgende Interessenschwerpunkte:

  • Verkehrsunfallrecht / Unfallregulierung
  • Bußgeldsachen (Ordnungswidrigkeiten)
  • Straßenverkehrs(-straf)recht
  • Vertragsrecht
  • Patentrecht
  • Strafrecht

 

 

In den Verkehrsunfallsachen werden dem neuen Mandanten/in zunächst die erforderlichen Informationen an die Hand gegeben, wie er/sie sich gegenüber dem Schädiger-Haftpflichtversicherer oder anderen potentiellen Regulierern zu verhalten hat.

 

Das geschieht insbesondere mit Hinblick auf eine im Schadensfall allumfassende und alle Schadenskomplexe erfolgreiche Schadensregulierung (wie z. B. Schmerzensgeld, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Kostenpauschalen, Verdienstausfall, Übernahme der enstehenden Anwaltskosten, etc).